VS

Schließen
zurück  

Norm- und DIN-Guide fürs Büro

Sicherheit, Ergonomie, Ökologie

Normen für Büroarbeitsplätze

Der Gesetzgeber hat Mindestanforderungen festgelegt, wie Büroarbeitsplätze zu gestalten sind. Nachzulesen ist das in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Ergänzt wird sie durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Zu berücksichtigen sind zudem DIN-Normen für Büromöbel. Die wesentlichen Punkte aus diesen Anforderungen und Normen haben wir für Sie zusammengefasst.

Wie groß muss ein Büroraum sein? 

Vorgeschrieben sind 8 Quadratmeter für den ersten und 6 Quadratmeter für jeden weiterenArbeitsplatz. Empfohlen wird etwas mehr Platz: 8 bis 10 Quadratmeter je Arbeitsplatz in Einer-, Zweier- und Gruppenbüros, 12 bis 15 Quadratmeter in Großraumbüros. Büroräume bis zu 50 Quadratmeter Grundfläche müssen mindestens 2,50 Meter hoch sein. Bei 75 Quadratmetern beträgt die Höhenvorgabe 2,75 Meter, bei 100 Quadratmetern 3 Meter. 

Auch zum Raumvolumen gibt es Anforderungen: Bei überwiegend sitzender Tätigkeit sind 12 Kubikmeter je Arbeitsplatz vorgeschrieben, bei überwiegend nichtsitzender Tätigkeit 15 Kubikmeter.

Wie viel Fläche muss am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen?  

Die Fläche des Arbeitstisches muss so groß sein, dass darauf alle Arbeitsmittel gut Platz finden. Als ausreichend groß gelten 1,28 Quadratmeter, wobei die Fläche mindestens 80 Zentimeter tief sein muss. Das ist beispielsweise bei Tischen mit 160 x 80 Zentimetern der Fall. Die Arbeitsfläche kann sich auch aus mehreren Teilflächen zusammensetzen. Dann muss mindestens ein Segment 80 x 80 Zentimeter groß sein, um gut davor sitzen oder stehen zu können. Mindestanforderungen gelten auch für die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz. Sie muss mindestens 1,50 Quadratmeter betragen. Damit ist garantiert, dass man sich an seinem Arbeitstisch frei bewegen kann.

Vor Möbeln wie Schränken oder Regalen müssen Nutzerflächen freigehalten werden, sonst lassen sich weder Türen problemlos öffnen noch Schübe oder Hängeregistraturen bequem herausziehen. Die Tiefe hängt von der Art des Möbels ab, in der Regel sind es 80 Zentimeter.

 

Verkehrswege, Bewegungs- und Funktionsflächen

BuV_DIN-Flaechen_700x350.jpg

Bewegungsfläche am Arbeitsplatz. Sie muss 1,50 Quadratmeter oder mehr betragen, in Breite wie Tiefe immer mindestens 1,00 m. 
2 Verkehrsweg. Für den Bedienbereich an Fenstern sollte ein Verkehrsweg von mindestens 0,50 m Breite geplant werden.
3 Funktionsfläche. Zulässige Überlagerung von Bewegungs-/Benutzerflächen und Funktionsflächen.
4 Verkehrs- und Fluchtweg. Mindestanforderungen lichte Breite: bis 5 Personen 87,5 cm, bis 20 Personen 100 cm. 
5
 Höhenverstellbereich Sitz- und Steh-Arbeitstisch. Die Höhe der Arbeitsfläche muss mindestens von 68 bis 118 cm verstellbar sein. 
6 Benutzerfläche vor Schränken. Bei Regalen und Schränken ist eine Benutzerfläche von mindestens 80 cm gefordert, vor einem Schrank mit Auszügen 90 cm.

Ihr Browser stellt eine einfache Version der Website dar.
Klicken Sie hier, um eine erweiterte Version dargestellt zu bekommen.